Nach der aktuellen Verpackungsverordnung ist der Erstinverkehrbringer von Serviceverpackungen verpflichtet, ein Duales System gegen entsprechende (Lizenzierung) mit der Rücknahme und Verwertung der Serviceverpackungen zu beauftragen und eine Vollständigkeitserklärung über die im Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Serviceverpackungen zu erstellen.
Für den Fall, dass Sie nach der Verpackungsverordnung zur Lizenzierung und Abgabe einer Vollständigkeitserklärung von Serviceverpackungen verpflichtet sind, bieten wir Ihnen den Service an, diese Verpflichtung an uns zu übertragen bzw. lizenzierte Becher auf unserer Seite zu kaufen.
Die Lizenzgelder sind dann im Rechnungsbetrag enthalten.